Satzungsleistungen im Sinne der Versicherten
Der Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) auf, ihre Möglichkeiten, nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel als Satzungsleistungen für ihre
Versicherten zu erstatten, verstärkt wahrzunehmen. Nachdem das
Bundesverfassungsgericht die Klage eines chronisch Kranken (Anm. d.
Red.: nach vier Jahren Wartezeit!) abgelehnt hat, sei es nun Aufgabe der
Krankenkassen, insbesondere diese Patienten vor einer finanziellen
Überforderung zu bewahren. "Die GKV hat die Möglichkeit, ihren
Versicherten OTC-Arzneimittel zu erstatten. Für einen chronisch kranken
Menschen ist es eine extreme Belastung, neben seinen
Krankenkassenbeiträgen, den Zuzahlungen, die er leisten muss, auch noch,
wie im Beispiel des Klägers, seine notwendigen Arzneimittel zu
bezahlen, nur weil diese nicht verschreibungspflichtig sind. Je nach
Indikation können hier Belastungen auf die Versicherten zukommen, die
diese nicht leisten können - zu Lasten ihrer Gesundheit. Wenn die GKV
ihren Aufrag ernst nimmt, ihre Versicherten mit allem zu versorgen, was
ausreichend und notwendig ist, müssen einfach mehr Krankenkassen solche
Satzungsleistungen anbieten" erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.
Der Gesetzgeber hat die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Regelfall aus dem
Leistungskatalog ausgeschlossen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde
den Krankenkassen aber die Möglichkeit eingeräumt, Satzungsleistungen
in diesem Bereich aufzunehmen. Doch bis dato machen nur 42 von über 130
Krankenkassen davon Gebrauch. Das Bundesverfassungsgericht hatte
entschieden, dass der generelle gesetzliche Ausschluss nicht
verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht verfassungswidrig sei. Das
Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu beschränken, sei so wichtig,
dass der Einzelne belastet werden dürfe. Ein gesetzlich
krankenversicherter Mann hatte geklagt, der an einer chronischen
Atemwegserkrankung leidet. Zur Therapie benötigt er nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ihn pro Monat 28,80 Euro
kosten.
Presseinformation des BPI
Über den BPI
Der
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das
breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und
internationaler Ebene. Rund 240 Unternehmen mit ca. 70.000 Mitarbeitern
haben sich im BPI zusammengeschlossen.
hautsache Zusatzinfo
Die Info des BVG finden Sie hier
Pressemitteilung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-002.html
und die Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr006909.html.