Eincremen reicht nicht
Ob Strandspaziergang an der Ostsee, Segeltörn im Mittelmeer oder
Schnorcheln in Ägypten: Sonne und Meer gehören für viele Menschen zu
einem perfekten Urlaub einfach dazu. Doch gerade am Wasser sind einige
besondere Sonnenschutzregeln zu beachten, um Lichtschäden an der Haut
vorzubeugen.
Wenn eine leichte Brise weht oder ein Bad im Meer
angenehm erfrischt, lässt es sich in der Sonne scheinbar sehr gut
aushalten. „Doch am und auf dem Wasser ist die UV-Strahlung besonders
intensiv“, warnt Prof. Uwe Reinhold vom Berufsverband der Deutschen
Dermatologen (BVDD). Wasser und heller Sand reflektieren das Sonnenlicht
und erhöhen dadurch die UV-Belastung erheblich. Auch wenn die Hitze
vielleicht nicht spürbar ist, steigt damit das Sonnenbrandrisiko
deutlich.
Beim Baden wird zudem oft vergessen, dass ein Teil der
Sonnenstrahlen durch die Wasseroberfläche dringt. In 50 cm Tiefe sind
noch 60 Prozent der UV-Strahlung messbar. „Nicht selten ziehen sich
Schnorchler schwere Verbrennungen zu, weil sie die UV-Belastung
unterschätzen“, berichtet der Bonner Hautarzt, der in seiner Freizeit
als Tauchlehrer tätig ist. Selbst wenn es nicht bis zum Sonnenbrand
kommt, schädigt eine übermäßige UV-Belastung die Haut nachhaltig und
kann zu Spätfolgen bis hin zu Hautkrebs führen. Am Strand und beim
Wassersport sei daher ein guter Lichtschutz besonders wichtig, der die
hohe Intensität der UV-Strahlung berücksichtigt, betont Reinhold. Der
im Netzwerk niedergelassener Hautkrebsexperten onkoderm e.V. engagierte
Dermatologe empfiehlt, mehrere Lichtschutzstrategien zu kombinieren
(weitere Infos unter http://www.uvschutz.info):
Vorrangig sei ein vernünftiger Umgang mit der Sonne. Reinhold rät,
sich nicht so lange in der Sonne aufzuhalten, bis sich die Haut rötet,
sondern vorher den Schatten aufzusuchen – und: „vor allem die
Mittagssonne meiden‘“. Dabei ist zu beachten, dass die UV-Strahlung
nicht überall um 12.00Uhr am stärksten ist. In Westeuropa
beispielsweise steht die Sonne erst ab 14 Uhr am höchsten und die
UV-Strahlung ist dann am intensivsten.
Textilen Schutzmaßnahmen
wie Sonnenschirm und Kleidung kommt ebenfalls eine wesentliche Bedeutung
zu. Beim Strandspaziergang oder Sport am Wasser empfiehlt es sich,
T-Shirt und Kopfbedeckung zu tragen, die auch Gesicht und Nacken
abschirmt. Das gilt vor allem für Kinder, die am Wasser planschen und
spielen. Helle, luftige Kleidung schützt weniger gut als dunkle, dicht
gewebte.
Im nassen Zustand ist der UV-Schutz noch geringer.
Wie
gut ein textiles Material vor schädlicher UV-Strahlung schützt, lässt
sich aber nach dem Augenschein allein nur schwer beurteilen. Sicherheit
geben spezielle UV-Schutztextilien, die unter realen
Gebrauchsbedingungen auch im nassen Zustand getestet und nach
UV-Standard 801 zertifiziert sind. Die Produkte sind – ähnlich wie
Sonnencreme – durch einen UPF (UV Protection Factor) gekennzeichnet, der
ihre Schutzwirkung ausweist.
Für Hautareale, die durch Textilien nicht ausreichend geschützt sind, sollte
Sonnencreme
verwendet werden, deren Lichtschutzfaktor bei einem Aufenthalt am
Wasser besonders hoch sein sollte. Dabei Ohren, Nacken, und - wenn sich
die Haarpracht lichtet – auch die Kopfhaut nicht vergessen.
Häufig
wird Sonnenschutzmittel allerdings viel zu sparsam aufgetragen,weiß der
Hautarzt. Der angegebene Lichtschutzfaktor (LSF) bezieht sich jedoch
auf eine Anwendung von 2 mg Creme pro Quadratzentimeter Haut - das sind
bei einem Erwachsenen 40 g für den ganzen Körper. Wird nur die halbe
Menge verwendet, reduziert sich beispielsweise ein LSF von 30 aber nicht
auf LSF 15, sondern auf deutlich weniger. Deshalb Sonnenschutzmittel in
reichlicher Menge auftragen, empfiehlt Professor Reinhold.
Wer
sich gerne im kühlen Nass aufhält und Wassersport betreibt, sollte
sogenannte „wasserfeste“ Sonnenschutzmittel bevorzugen. Diese
Bezeichnung sollte jedoch nicht dazu verleiten, sich in falscher
Sicherheit zu wiegen: Beim Baden oder durch Schwitzen „verwässert“ auch
die Schutzwirkung solcher Produkte. Deshalb nach dem Baden und
Abtrocknen wieder eincremen, empfiehlt Professor Reinhold. Erneutes
Eincremen verlängert die Schutzzeit allerdings nicht, sondern erhält sie
nur.